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   BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B   

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https://dejure.org/2018,49442
BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B (https://dejure.org/2018,49442)
BSG, Entscheidung vom 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B (https://dejure.org/2018,49442)
BSG, Entscheidung vom 28. November 2018 - B 12 R 34/18 B (https://dejure.org/2018,49442)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Statusfeststellungsverfahren - Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit bei Rechtsbeziehungen in einem Dreiecksverhältnis zwischen einem IT-Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen als ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Statusfeststellungsverfahren - Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit bei Rechtsbeziehungen in einem Dreiecksverhältnis zwischen einem IT-Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen als ...

  • rewis.io

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Statusfeststellungsverfahren - Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit bei Rechtsbeziehungen in einem Dreiecksverhältnis zwischen einem IT-Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 Abs. 1 ; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines IT-(SAP-) Beraters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der

    Auszug aus BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B
    Der Senat hat sich erst jüngst in seinem Urteil vom 14.3.2018 (B 12 KR 12/17 R - Juris, vorgesehen für SozR 4-2400 § 7 Nr. 34) mit den Rechtsbeziehungen in einem Dreiecksverhältnis zwischen einem IT-Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen als Arbeitgeber/Auftraggeber, einem Arbeitnehmer/Auftragnehmer sowie einem Kunden des Unternehmens, für den der Arbeitnehmer/Auftragnehmer tätig war, befasst.
  • BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B
    Die Bezeichnung einer hinreichend bestimmten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist jedoch unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann (BSG Beschluss vom 10.9.2014 - B 10 ÜG 3/14 B - Juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 30.08.2016 - B 2 U 40/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit -

    Auszug aus BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B
    Ist sie noch nicht ausdrücklich entschieden, genügt es, dass schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (BSG Beschluss vom 30.8.2016 - B 2 U 40/16 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 12 RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

    Auszug aus BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (vgl BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    Auszug aus BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr; vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN) .
  • BSG, 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Vertretungszwang - Übernahme der

    Auszug aus BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B
    Damit sind schon keine Rechtsfragen zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG) mit höherrangigem Recht (BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - Juris RdNr 11 mwN) formuliert, sondern Subsumtionsvorgänge infrage gestellt worden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2023 - L 4 KR 550/16

    Sozialversicherungspflicht -bzw -freiheit - IT-Spezialist - drittbezogener

    Danach sind unter Berücksichtigung der für die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit generell geltenden Prüfungsmaßstäbe nicht nur die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber/Auftraggeber und einem Arbeitnehmer/Auftragnehmer, sondern sämtliche Rechtsbeziehungen zu betrachten, die den im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens konkret zu beurteilenden "projektbezogenen Einsatz" eines IT-Dienstleisters prägen (BSG, Beschluss vom 28. November 2018 - B 12 R 34/18 B -, Rn. 6, juris; ebenso Plagemann in: Keck/Michaelis, Die Rentenversicherung im SGB, 5. Arbeit für Dritte, Rn. 13).
  • BSG, 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B

    Versagung einer Witwenrente wegen einer Versorgungsehe

    Ist sie noch nicht ausdrücklich entschieden, genügt es, dass schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der von dem Beschwerdeführer als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (BSG Beschluss vom 30.8.2016 - B 2 U 40/16 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 12 RdNr 7 mwN; s auch BSG Beschluss vom 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B - Juris RdNr 6) .
  • BSG, 12.12.2023 - B 12 BA 10/23 B
    Die Beschwerde hat sich vielmehr damit auseinanderzusetzen, ob höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der vom Beschwerdeführer als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 30.8.2016 - B 2 U 40/16 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 12 RdNr 7 mwN; s auch BSG Beschluss vom 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B - juris RdNr 6) .
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